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Max Amman, Präsident der Reichspressekammer, einer der frühesten Hitler-Anhänger (Bundesarchiv, Bild 119-2186 / CC-BY-SA) |
Fortsetzung von hier
4. Vernichtung der katholischen Presse:
Die neue NS-Regierung verlangte im Jahr 1933, dass die
katholischen Verleger sich der Reichspressekammer unter Führung von Max Amann eingliedern sollten.
1933 wurden folgende katholische Zeitschriften verlegt: 84 Kirchenblätter, 51 Publikationen der Jugendpresse, 97 Publikationen der Verbandspresse, 39 Publikationen der Missionspresse, 51 Fachzeitschriften, 83 Publikationen der Unterhaltungspresse, 11 Nachrichtendienste. Allein in den Jahren 1933 bis 1935 stieg die Auflagenhöhe von 9,5 auf 11,5 Millionen.
1933 wurden folgende katholische Zeitschriften verlegt: 84 Kirchenblätter, 51 Publikationen der Jugendpresse, 97 Publikationen der Verbandspresse, 39 Publikationen der Missionspresse, 51 Fachzeitschriften, 83 Publikationen der Unterhaltungspresse, 11 Nachrichtendienste. Allein in den Jahren 1933 bis 1935 stieg die Auflagenhöhe von 9,5 auf 11,5 Millionen.
Wohl hatten die Nazis zunächst gedacht, die katholische
Presse bestünde aus ein Paar religiösen Erbauungsschriften für geistig mäßig
Begabte. Sie mussten aber feststellen, dass diese Presse ein massives Bollwerk
gegen die NS-Ideologie und ihre kirchenfeindliche Propaganda war. Folglich
mussten entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Am 24. April 1935 erließ
Amann die „Anordnung zur Wahrung der Unabhängigkeit des Zeitungsverlagswesens“.
Artikel 4 besagt:
„Zeitungen dürfen nach ihrer inhaltlichen Gestaltung nicht auf einen konfessionell, beruflich oder interessenmäßig bestimmbaren Personenkreis abgestellt sein. Ein Verstoß hiergegen hat den Ausschluss des Zeitungsverlegers aus der Reichspressekammer zur Folge.“
Alle Proteste im Namen aller deutschen Bischöfe durch
Kardinal Bertram, einzelner anderer Bischöfe und des Heiligen Stuhls nutzten
nichts. Unter den 950 Zeitungen, die in Folge dieser Anordnung eingestellt
werden mussten, fanden sich auch zahlreiche katholische.
Als ob dies nicht reichen sollte, folgte am 17. Februar 1936
die Verordnung über die „Gestaltung der kirchlich-konfessionellen Presse“.
Amann forderte, dass folgende Richtlinie zu beachten sei:
„…dass die
kirchlich-konfessionelle Presse nur die Aufgabe hat, die Angelegenheiten der
Bekenntnisse in rein religiöser Beziehung zu behandeln...“
So waren Stellungnahmen zur NS-Politik so gut wie
unmöglich. Als weitere Maßnahmen wurden die folgenden Einschränkungen auf die
katholische Pressearbeit angewandt:
1. Veröffentlichungen in kirchlichen Zeitschriften müssen
rein religiös gestaltet werden.
2. Die Aufnahme von Anzeigen wurde auf ein Minimum
beschränkt. So wurde den Zeitschriften eine wesentliche wirtschaftliche Stütze
genommen.
Kardinal Bertram als Vorsitzender der deutschen
Bischofskonferenz und Bischof Preysing als deren Pressereferent kämpften über
ein Jahr für die katholische Presse. Am 24. März 1937 verwarf Goebbels ihre
Proteste als unbegründet. So begann für die katholische Presse eine Phase des
Niedergangs, von der sie sich nicht mehr erholen sollte.
Weniger abstrakt als diese rechtlichen Schritte waren
konkrete Verbote wegen unliebsamen Inhalts.
So z. B. im Fall der Münchener Katholische Kirchenzeitung wegen eines Artikels
über den ersten Bischof von Münster, St. Liudger.
Darin hieß es: „Auch der erste Bischof von Münster war schon ein mutiger Kämpfer für die Rechte der Kirche.“ (wahrscheinlich verstand man dies als Wink auf das Auftreten des "Löwen von Münster", dem sel. Clemens August von Galen).
Darin hieß es: „Auch der erste Bischof von Münster war schon ein mutiger Kämpfer für die Rechte der Kirche.“ (wahrscheinlich verstand man dies als Wink auf das Auftreten des "Löwen von Münster", dem sel. Clemens August von Galen).
Generell mussten vor der Auslieferung der Kirchenzeitung
zwei Exemplare zum Probelesen an die Polizei übermittelt werden, die bei
Beanstandung die Vernichtung der gesamten Auflage anordnete, was wiederum zu
großen wirtschaftlichen Schäden führte. Der Verkauf von apologetischen
Broschüren und religiösen Flugblättern an den Kirchentüren wurde verboten. Der Schriftleiter der Münchener katholischen
Kirchenzeitung, Dr. Michael Höck, musste vier Jahre lang ins KZ.
Besonders extrem waren die Maßnahmen gegen die Druckereien
und Verlage, die das päpstliche Rundschreiben „Über die Lage der katholischen Kirche in Deutschland“ von Papst
Pius XI. verbreiteten. Sämtliche Personen, die die Schrift außerhalb von
Kirchen und Pfarrhäusern verteilten, sollten verhaftet werden. Die verantwortlichen Druckereien
wurden beschlagnahmt und das gesamte Vermögen eingezogen. So wurden die
Buchdruckerei Valentin Höfling in München, der St.-Otto-Verlag in Bamberg, die
Druckerei Wilhelm Metz in Aachen, die Resenberg'sche Buchdruckerei in Münster
und die Druckerei Emmerich Herzig in Trier enteignet. Dr.Valentin Mayr, der
Inhaber der Buchdruckerei Valentin Höfling, musste sogar noch weiterhin die
Darlehen seines enteigneten Betriebs zurückzahlen.
(Quellen: Adolph, Walter: Die katholische Kirche im
Deutschland Adolf Hitlers. Morus-Verlag, Berlin, S. 61-63 und Neuhäusler, Johann:
Die Saat des Bösen. Mainz-Verlag, München, S. 101-107)