Montag, 22. Juni 2015

Wer den Bischof besucht, wird bestraft – Schikanen in Würzburg



Bereits sehr früh war die Diözese Würzburg und ihr Bischof, Dr. Matthias Ehrenfried, Zielscheibe der Attacken und Schikanen der Nazis (siehe auch hier). So wurden ab 1935 die Fronleichnamsprozessionen von der Gestapo an mehreren Stellen gefilmt. Es wurde auch verlautbart, dass jeder, der den Bischof besuchen wollte, auf den Treppen des Palais fotografiert würde, um später bestraft zu werden. Dem Bischof selbst wurde es verboten, bei Firmreisen das Auto zu verwenden (bei einer Fläche des Bistums von über 8.000
Quadratkilometern). Ab 1936 mussten die Hirtenbriefe des Bischofs durch Geheimkuriere den Dekanen zugestellt werden, um sie vor Beschlagnahmung zu schützen.

Insgesamt wurden 141 Priester der Diözese inhaftiert, wovon der wohl bekannteste der selige Georg Häfner ist, der am 20. August 1942 im KZ Dachau starb.



(Quelle: Neuhäusler, Johann: Kreuz und Hakenkreuz, Verlag Katholische Kirche Bayerns, München, 1946, S. 333–335)

Samstag, 20. Juni 2015

Störung von religiösen Feiern


Wie viele Kirchenfeinde haben auch die Nazis nicht davor zurückgeschreckt, die Liturgie und religiöse Feiern zu stören. Nachfolgend einige Beispiele:

Die Bahnhofsmesse im Bürgersaal in München wurde von Personen gestört, die das NS-Parteiabzeichen trugen und mit Brandstiftung und Bomben drohten. Auch in der Pfarrkirche St. Ursula in München kam es zu einem ähnlichen Vorfall. Die HJ versuchte im Jahr 1935 wiederholt die Pfarrjugendstunden in Münchner Kirchen zu stören, so in St. Gabriel, St. Pius und St. Ursula.

Im Münster zu Freiburg fand am am 11. Juni 1941 eine Andacht der katholischen Jugend statt, bei der etwa 5.000 Gläubige anwesend waren. Auch Erzbischof Gröber nahm an der Veranstaltung teil. Ein HJ-Führer zündete einen Kanonschlag, durch dessen Explosion eine Panik unter den Anwesenden entstand und die Leute zum Ausgang drängten. Nur durch das Zureden des Erzbischofs beruhigte sich die Lage wieder.

Bei der Fronleichnamsprozession 1939 in München rief ein Mann von dem Balkon eines Gasthauses dem Kardinalerzbischof, der das Allerheiligste trug, laut zu: „Landesverräter“. Als dann der Verantwortliche von einem energischen Katholiken gestellt wurde, waren zwar gleich zwei Gestapo-Männer zur Stelle, sie taten aber weiter nichts, als sich freundschaftlich mit dem „Schreier“ und seinem Begleiter zu unterhalten. Eine schriftliche Beschwerde sowie wiederholtes Nachfragen seitens der Erzdiözese bei der Gestapo blieb unbeantwortet.



(Quelle: Neuhäusler, Johann: Kreuz und Hakenkreuz, Verlag Katholische Kirche Bayerns, München, 1946, S. 304–306)

Sonntag, 14. Juni 2015

Das Vorgehen der Nazis gegen katholische Priester (Teil 2 von X)


Oft reichte für die Verurteilung von katholischen Priestern (auch zum Tode) eine harmlose oder der Wahrheit entsprechende Aussage, aus der man dann ein Schwerverbrechen gegen den Staat konstruierte. Häufig ging man dabei auch mit List vor, so zum Beispiel mit vorgeblichen Konversionswünschen oder Glaubenszweifeln, die als Vorwand dienten, um mit den Priestern ins Gespräch über heikle Themen zu kommen und sie so in eine Falle zu locken. Nachfolgend einige kurze Beispiele:


Pfarrer Bernhard Schwentner aus Neustrelitz in Mecklenburg wurde am 15. September 1944 wegen „Wehrkraftzersetzung“ zum Tode verurteilt und am 30. Oktober d. J. hingerichtet. Er hatte gegenüber einem Sturmführer des SS-Fliegerkorps, der einen geplanten Kirchenaustritt vorgab und in einem Gespräch behauptete, Hitler hätte eine göttliche Sendung, da er ja schon häufig vor Gefahren bewahrt wurde, gesagt: „Glauben sie ja nicht, dass das so leicht sei“ (wohl mit Anspielung auf bereits begangene Attentate). Im Prozess wurde ihm dies zum Verhängnis, da man daraus ohne weitere Beweise konstruierte, dass Pfarrer Schwentner ein Attentat gegen Hitler für schwierig aber wünschenswert hielt.

Pater Denis Chenault O.P. aus einem Pariser Dominikanerkloster sagte in einer Predigt, er hoffe, dass die Immoralität und die heidnischen Tendenzen in den Lagern der Hitlerjugend nicht auch nach Frankreich übergreifen würden. Er wurde denunziert, am 25. November 1941 verhaftet und zu einem halben Jahr Gefängnis verurteilt. Als ein Mitangeklagter in entlasten wollte, protestierte er und sagte: „Ich habe dies wirklich und wahrhaftig gesagt – und ich betrachte dies als mein Recht und meine Pflicht als Priester – ich werde nichts davon zurücknehmen.“ Er starb am 15. Juli 1943 in der Festung Sonnenburg des Hungertods. Ein Todesurteil war hier nicht nötig.

Pater Alois Grimm S.J. wurde von zwei Gestapospitzeln überführt, die besonders hinterlistig vorgingen. Einer der beiden besuchte ein halbes Jahr den Konvertitenunterricht und ließ auch sein Kind taufen, danach bat auch seine Frau um Unterricht. Auch brachte er einen Freund zu P. Grimm, einen „gläubigen Protestanten“, der angeblich von Sorge um die „Bekennende Kirche“ geplagt war. Nachdem die beiden P. Grimm wegen ihrer angeblichen Seelennot zu einem Treffen bewegten, lockten sie ihn mit gespielter Kritik am NS-Regime bzw. der Befürchtung der bevorstehenden Kriegsniederlage aufs Glatteis. Als er nach einer Messe in Tisis (Feldkirch, Tirol) verhaftet wurde, stand plötzlich der „gläubige Protestant“ vor ihm und höhnte: „Da ist er ja, der Sauhund – so muss man es bei euch Saukerlen machen, sonst kriegt man euch nicht.
P. Grimm wurde vom Volksgerichtshof unter Freislers Vorsitz zum Tode wegen Wehrkraftzersetzung und Defätismus verurteilt und am 11. September 1944 hingerichtet. Freisler bezeichnte in der Verhandlung die hinterlistige Methode der Gestapoleute als „national bedeutsame Tat“ und sagte direkt vor der Urteilsverkündigung: „Wenn ich Fische angeln gehe, bediene ich mich verschiedenster Geräte. (…) Und wenn es gilt, Jesuiten zu angeln, dann muss man sich ganz besonderer Methoden bedienen. Dass das Angelgerät in diesem Fall das richtige war, haben Sie bewiesen; denn Sie haben den Köder geschluckt.


(Quelle: Benedicta Maria Kempner: Priester vor Hitlers Tribunalen)