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Sonntag, 19. Juli 2015

Förderung des Kirchenaustritts


Der anonyme Author des Buches The Persecution of th Catholic Church in the Third Reich bemerkte, dass „die Geschichte der Kirchenaustrittskampagne eine der unangenehmsten der gesamten Kirchenverfolgung [ist], da sich der Nationalsozialismus vor allem hier bemühte, nie mit offenem Visier zu kämpfen“ (eigene Übersetzung). Die Parteispitze der NSDAP enthielt sich direkter Äußerungen in diese Richtung, die niederen Beamten und normale Parteimitglieder waren in dieser Hinsicht jedoch umso rühriger. (Bemerkung: die Austrittsbewegung erfasste sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche).

Im Deutschen Reich bestand ein Gesetz (aus Weimarer Zeiten?), dass Kinder unter 12 Jahren ohne deren Zustimmung von den Eltern von der Kirchenmitgliedschaft „abgemeldet“ werden konnten. In Österreich gab es ein solches Gesetz vor dem Anschluss nicht, es wurde dann aber auch im Frühling 1939 auf die „Ostmark“ ausgeweitet.

Besonders mussten die Nazis die in Sachen Kirchenaustritt noch bestehende Hemmung bei der Bevölkerung abbauen. Dazu musste ein „Feigenblatt“ eingeführt werden, um den Glaubensabfall zu bedecken. Es wurde neben den anerkannten Bekenntnissen auch die offizielle Bezeichnung „gottgläubig“ eingeführt, wobei die kirchlichen Behörden korrekt feststellten, dass diejenigen, „die in den Standesregistern als ‚gottgläubig‘ geführt werden, Personen sind, die den Dreifaltigen Gott, den Erlöser Jesus Christus und das wahre Christentum leugnen“. Es wäre darum eine Glaubensverleugnung, sich als Katholik vor dem Staat als „gottgläubig“ zu bezeichnen.

Eine weitere Barriere, die von den Nazis abgebrochen wurde, war die öffentliche Verkündigung der Namen von Personen, die aus der Kirche austraten. Es wurde sogar schon als strafwürdiges Vergehen betrachtet, wenn ein Geistlicher lediglich eine private Mitteilung an die Angehörigen der ausgetretenen Person machte. Der St. Gabriel-Bote [?] ( „Messenger of St. Gabriel“ im Original) aus München wurde verwarnt, da er 1937 über dieses Thema schrieb und die Ausdrücke „Abfall“ und „Loyalitätsbruch gegenüber Christus“ („lapse“ und „disloyality to Christ“ im Original) verwendete, die als „Beleidigung“ für die Abgefallenen betrachtet wurden.

Zu den Mitteln, die die Nazis verwendeten, um den Austritt zu fördern, gehörten die folgenden Maßnahmen:

1. Öffentliche Verkündigung des Kirchenaustritts von führenden Parteimitgliedern (es scheint paradox, weil die Nazis dies ja dem Klerus verboten hatten): zu den bekanntesten gehören u. a. der damalige Botschafter in London, von Ribbentrop, Reichsleiter Martin Bormann sowie die Gauleiter Mutschmann (Sachsen), Röver (Oldenburg) und Robert Wagner (Baden). Besonders auffällig waren die Austritte im Jahr 1936 und im Frühling 1937.

2. Versprechungen, Ermunterungen und Drohungen: Am 7. Juni 1935 gingen im Reichsbahnaussbesserungswerk Freimann zwei Partei- und Arbeitsfront-Funktionäre mit der Parole herum „Wer nicht austritt, ist kein richtiger Nationalsozialist“. Die Austrittswilligen wurden dann unentgeltlich mit dem Betriebswagen zum Standesamt gefahren. In einem anderen Fall wurde einem arbeitslosen Künstler von einem Gewerkschaftsführer angeboten, er könne sofort anfangen, zu arbeiten, wenn er aus der katholischen Kirche austritt. Beim SS-Reserve-Sturm 2/25 wurde nachgefragt, ob und wann die Zugführer und Unterführer aus der Kirche ausgetreten sind bzw. bis wann eventuell damit zu rechnen sei.

3. Die allgemeine antikirchliche Propaganda im Dritten Reich.

Alles in allem war die Austrittswelle trotz der starken Bemühungen (SA- und SS-Leute klagten immer wieder in ihren Pfarreien, dass sie dem sehr starken indirekten Druck nicht mehr standhalten könnten) recht gering. So waren für die erste Hälfte 1938 für die gesamte Erzdiözese Köln 8.495 Austritte zu verzeichnen. Eine stärkere Austrittsbewegung war in Österreich losgetreten worden, wo in Wien in den sechs Wochen nach dem Anschluss 46.000 Personen aus der Kirche austraten, während in Graz, der „Stadt der Volkserhebung“ im Jahr 1938 16.000 von 153.000 Einwohnern die katholische Kirche verließen. In Wien war wohl die antikirchliche Propaganda unter Staatsangestellten wie Lehrern, Polizei und Beamten sehr groß, wodurch sich die allein 2.000 ausgetretenen Polizisten erklären. In Graz war die Agitation gegen den Glauben noch deutlich stärker als in Wien. Doch auch in Österreich blieben die Zahlen hinter den Anstrengungen der Nazis zurück.


(Quellen: Anonymous [wohl Msgr. Johann Neuhäusler]: The Persecution of the Catholic Church in the Third Reich, S. 226-233; Neuhäusler, Johann: Kreuz und Hakenkreuz, Verlag Katholische Kirche Bayerns, München, 1946, S. 284–286)

Sonntag, 4. Mai 2014

Die antikatholischen Maßnahmen der Nazi-Regierung (Teil 1)


Um die systematische Verfolgung der katholischen Kirche, die bereits im ersten Post dieses Blogs erwähnt wurde, zu veranschaulichen, folgen hier einige Beispiele, die keineswegs erschöpfend sind. Die Quelle ist das Buch „Saat des Bösen – Kirchenkampf im Dritten Reich“ vom späteren Münchener Weihbischof Johann Neuhäusler, der selbst vom NS-Regime verfolgt und von 1941-1945 zunächst im KZ Sachsenhausen, dann in Dachau inhaftiert war.

1. Verbot bestimmter Predigtthemen:

Zu verbotenen Predigtthemen gehörten „Friede“, „Euthanasie“, „Sterilisierung“, Predigten über die Hetzschrift des Nazi-Ideologen Alfred Rosenberg „Der Mythus des 20. Jahrhunderts“. Gedruckte Predigten des Münchener Erzbischofs Michael Kardinal Faulhaber zum Alten Testament (er war Professor für Alttestamentliche Exegese und biblische Theologie) wurde in einigen Gauen verboten. Predigten wurden systematisch überwacht. Einzelnen Predigern, wie dem sel. P. Rupert Mayer S.J., wurde das Predigen vollständig untersagt.

2.  Einschränkung der Sakramentsspendung und geforderter Kirchenaustritt von Parteimitgliedern

Die Taufen der Kinder von SS-Männern wurden vielfach verboten. Die Wahl eines christlichen statt eines germanischen Taufnamens wurde sehr übel genommen. Auch die kirchliche Trauung wurde verboten. Der Leiter der NS-Arbeiterfront, Kurt Frey, wurde während seines Wehrmachturlaubs 1941 verhaftet, da er sich ohne Erlaubnis Himmlers hatte kirchlich trauen lassen. Bischof Neuhäusler selbst sollte in einem Gestapo-Verhör aussagen, welche Parteigrößen und höhere SS-Mitglieder sich in der Erzdiözese München-Freising hatten trauen lassen. Nachdem er eine Aussage kategorisch abgelehnt hatte, wurde ihm gedroht, dass er gar nicht mehr aus dem Gefängnis herauskäme. Seine Antwort darauf war: „Gut, dann muss ich eben herinnen bleiben.

Kirchenaustritte wurden gefordert und gefördert, und das nicht nur bei SS-Angehörigen, sondern auch in staatlichen Betrieben. Gleichzeitig wurde es den Seelsorgspriestern und Pfarrern verboten, wie üblich den Austritt von Personen öffentlich bekannt zu geben. Vor einer Beförderung in den Rängen der SS oder SA musste ein Kirchenaustritt nachgewiesen werden.

Die Abnahme der Beichte von polnischen Arbeitern war nur unter der Bedingung gestattet, dass dies nicht in Polnisch geschah. In den Gefängnissen und Konzentrationslagern wurde trotz verschiedenster Eingaben kirchlicherseits keinerlei Seelsorge, nicht einmal im Sterbefall, zugelassen. 
Priester, die „Nichtarier“ (sprich Juden) getauft hatten, wurden teilweise bestraft. Von den bischöflichen Ordinariaten wurden Statistiken solcher Taufen auf Jahre in die Vergangenheit verlangt. Sie wurden selbstverständlich verweigert.
Hinweise von Geistlichen auf kirchliche Ehebestimmungen, z. B. wenn sie davor warnten, geschiedene Personen zu „heiraten“ oder die Mahnung zur Regelung von ungültigen Ehen vor dem Empfang der Sterbesakramente, konnten leicht ins KZ führen.
 

3.  Einschränkung der Gottesdienste und religiöser Feste

Für die bereits erwähnten polnischen Arbeiter durfte nur einmal (!) im Monat eine Sonntagsmesse gelesen werden. Die Tageszeitungen durften keine Notizen von gottesdienstlichen Veranstaltungen aufnehmen. Durch zahlreiche sonntägliche „Naziveranstaltungen“ wurden die Gläubigen oft vom Messbesuch abgehalten. Bei einem Treffen des BdM (Bund deutscher Mädel) in Berlin wurde den Teilnehmerinnen, die im Zirkus Krone (kein Witz) untergebracht waren, der Messbesuch unmöglich gemacht, indem am Sonntagmorgen der Zirkus von SA Mitgliedern abgeriegelt war.

Die Nazi-Regierung strich ursprüngliche gesetzliche religiöse Feiertage wie Epiphanie, Allerheiligen und Mariä Himmelfahrt. Der 1. Mai hingegen blieb ein gesetzlicher Feiertag (kein Wunder, ist er doch einer der höchsten okkulten Festtage). Andere Feiertage, wie etwa Fronleichnam, wurden auf einen Sonntag verschoben.

Kirchliche Prozessionen, die für die Gesamtkirche vorgeschrieben waren, wie die Bitttage oder die Prozessionen am Markustag, wurden untersagt. Auch Pilgerfahrten nach Rom und zu anderen Wallfahrtsorten wurden durch Einwirkung auf die Eisenbahndirektionen unmöglich gemacht.

Die Teilnahme am Eucharistischen Weltkongress in Budapest im Jahr 1938 wurde deutschen Staatsangehörigen verboten. Fotografien vom Kongress, die sich im Besitz einzelner Gläubiger befanden, wurden beschlagnahmt und vernichtet.


Eine Gestapo-Anweisung aus dem Jahr 1941 zeigt die Methoden und Vorwände zur Verhinderung religiöser Feiern: 

Kirchenveranstaltungen am Abend können mit Rücksicht auf die Verdunkelungsvorschriften unterbunden werden. Prozessionen, Wallfahrten nach auswärts sind mit Rücksicht auf die überspannte Verkehrslage zu untersagen. Auch für örtliche Veranstaltungen der gleichen Art können verkehrstechnische Momente, aber auch Luftgefahr als Grundlage für ein Verbot dienen. (Ein Referent verbot mit Rücksicht auf die Abnutzung des Schuhzeugs [!] eine Prozession).

Fortsetzung folgt...