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Dienstag, 11. August 2015

Klosterraub

Erzabtei Sankt Ottilien (Rufus46)

Ähnlich wie in vielen anderen Kirchenverfolgungen (Heinrich VIII. in England, Kulturkampf, Spanischer Bürgerkrieg etc.) vergriffen sich auch die Nazis an den Klöstern. Es wurden wohl im gesamten Reich (einschl. eroberte Westgebiete und Österreich) über 100 Klöster konfisziert, darunter so berühmte Einrichtungen wie der Stift Heiligenkreuz, die Erzabtei Sankt Ottilien, das Oblatenkloster in Hünfeld (O.M.I.) und der Stift Klosterneuburg.

Nachfolgend die Schilderung einiger Einzelvorgänge:

Das Dominikanerkloster Retz (Erzbistum Wien) wurde am 12.09.1940 von einer fünfköpfigen Kommission unter Führung des Kreisleiters Schuster besichtigt, da man „die freien Räumlichkeiten“ sehen wollte. Nach der Besichtigung des gesamten Klosters verabschiedeten die Männer sich wieder, ohne einen Grund angegeben zu haben. Tags darauf wurde den Dominikanern durch die Gendarmarie mitgeteilt, das Kloster sei bis 18 Uhr zu räumen. Die Insassen sollten sehen, wo sie unterkommen könnten. Unter ihnen waren ein 82-jähriger und ein Mönch mit fortschreitender Tuberkulose. Das Haus wurde darauf umfangreichen Umbaumaßnahmen unterzogen.

Noch viel schlimmer kam es in anderen Klöstern, wo man sich direkt an heiligen Gefäßen, Messstipendien und anderem Kirchenvermögen „bediente“, so z. B. bei der Beschlagnahmung der Missionsklöster Sankt Ottilien, Schweiklberg und Münsterschwarzach. Hier wurde das gesamte Vermögen des Missionsvereins „Liebeswerk des hl. Benedikt“ eingezogen. Im Franziskanerkloster von Hall in Tirol sowie im Kapuzinerkloster von Innsbruck wurden Messstipendiengelder geraubt.

Als der Benediktinerstift St. Gallus in Bregenz (in Schweizer Besitz) am 2. Januar 1941 beschlagnahmt wurde, zog man das gesamte Kirchengerät, Paramente, geweihte Gefäße, Kelche sowie Monstranzen ein. Ein mit konsekrierten Hostien gefülltes Ziborium musste in eine andere Kirche getragen, dort entleert und anschließend an die sakrilegische Staatsmacht übergeben werden. Ein Grund für die Beschlagnahmung des Klosters wurde nicht gegeben.

Neben der bei Jesuitenklöstern sehr häufigen Begründung „Staatsfeindlichkeit“ (was auch immer darunter zu verstehen ist) gab es auch skurrilere Angaben als Grund für Klosterbeschlagnahmungen, wie etwa „Wir brauchen ein Altersheim“ für das Redemptoristenkloster Aachen, „Haus steht im Wege“ beim Kapuzinerkloster in Bludenz, oder aber „Schlachtverfehlung“ bzw. „Lebensmittelverfehlung“ bei verschiedenen anderen Klöstern. Bei der Erzabtei Sankt Ottilien war anscheinend das „Liebeswerk des hl. Benedikt“, ein Missionsverein, der 50 Jahre lang als eingetragener Verein bestanden hatte, einer der Konfiszierungsgründe: „Das Kloster hat große Summen dem Nationalvermögen entzogen und für eigene Zwecke verwendet, was bei der Konzentration aller Kräfte der Nation heute nicht mehr geduldet werden kann.“

Besonders auch die „angeschlossenen“ westlichen Reichsgebiete Luxemburg und Elsass erlebten einen wahren Klostersturm. So schreibt Bischof Bornewasser von Trier in einer eine Protestnote an das Reichsinnenministerium vom 20. Mai 1941: „In Luxemburg wurde sämtliche Priesterorden aufgehoben und des Landes verwiesen. (…) Von den weiblichen Ordensgenossenschaften wurden alle Klöster, die das beschauliche Leben pflegen, aufgehoben.“

Die Ausweisung der Luxemburger Schwestern, die in die benachbarte Diözese Trier verbracht wurden, erregte unter den dortigen Katholiken großes Aufsehen: die Frage „Was geht in Luxemburg vor?“ kursierte unter den Leuten.

Anscheinend sollte solches Aufsehen in Zukunft vermieden werden, da die Klosteraufhebungen im Elsass im Jahre 1943 detaillierter geplant wurden. So hieß es in einem Schreiben des „Stillhaltekommissars für das Organisationswesen im Elsass“ mit dem Betreff „Aktion des Stillhaltekommissars gegen Klöster und Kongregationen im Elsass“: „Sonntag, den 11. Juli, werden 23 Klöster im Elsass (beschauliche Orden) vom SD besetzt. der SD sorgt dafür, dass die Insassen der Klöster die Bevölkerung nicht aufwiegeln können und dass am Montag gleich nach Sonnenaufgang per Omnibus die in Frage kommenden Ordensleute an weit entfernte Bahnhöfe mit Schnellzugsverbindungen verbracht werden.“ Auch sollten bereits „in Klosteraktionen bewanderte“ Gaurevisoren an der Aktion teilnehmen da die Aktion „gegen die Klöster sonst eine blamable Angelegenheit werden muss“. Diese Revisoren hatten die Aufgabe, die Bargeld-, Wertpapier- und Viehbestände zu erfassen und erstere unter „behördlichen Verschluss“ zu bringen. Als Grund für die Erfassung wird angegeben, dass die Ordensleute in Lothringen und Luxemburg im Rahmen der Auflösung Vieh, landwirtschaftliches Gerät und Vorräte an die Bevölkerung verschenkt hatten. Als treibende Kraft hinter der Klosteraufhebung wird Martin Bormann genannt, durch den der Befehl zur Auflösung „zur vordringlichen Durchführung gegeben worden“ war.

Doch sollte dieser „streng geheime Plan“ durch einen Informanten vereitelt werden, der ihn bei den kirchlichen Behörden zur Anzeige brachte. Der Erzbischof von Freiburg schickte darauf an ein Dutzend Reichsorgane Telegramme, in denen er mitteilte, dass er genaue Kenntnis über die geplanten Auflösungen hatte. Noch Wochen wurde Spitzel durch das Elsass und Baden geschickt, um die für den Verrat verantwortlichen Personen zu fassen.


(Quelle: Neuhäusler, Johann: Kreuz und Hakenkreuz, Verlag Katholische Kirche Bayerns, München, 1946, S. 148–159)

Dienstag, 21. Juli 2015

Martin Bormanns „Geheimerlass“

Bundesarchiv, Bild 183-R14128A / CC-BY-SA
Am 6./7. Juni 1941 wurde ein Geheimerlass der Parteikanzlei von Reichsleiter Martin Bormann (Hauptperson hinter dem Krieg gegen die Kirche im Warthegau) an alle Gauleiter herausgegeben, in dem die Unvereinbarkeit der nationalsozialistischen und der christlichen Weltanschauung hervorgehoben wird. Er dient als Antwort auf das Bestreben der sog. „Deutschen Christen“, eine Evangelische Reichskirche zu gründen.

Dieses Schriftstück, wenn auch von Lächerlichkeiten nur so strotzend, dient als wichtiges Dokument der antichristlichen Einstellung des NS-Regimes. Obwohl gegen das Christentum als Ganzes gewendet, sind die Seitenhiebe auf Papst und katholische Kirche häufiger. Msgr. Walter Adolph drückte sich so über dieses Schreiben aus: 



Was enthält an Gedankengut der Geheimerlass Bormanns? Verächtliche Worte über die christliche Religion, die aus jedem kommunistischem, antireligiösen Lehrbuch abgeschrieben sein könnten. Eine Ausdeutung der Kirchengeschichte des Mittelalters, welche die Spuren des Rosenbergschschen Geistes verrät. Hinzu kommen frivole Hiebe auf die göttliche Vorsehung, die jedem primitiven Freidenker Ehre machen. Es fehlen nicht einige pantheistische Hinweise auf Natur und Leben. Alles in allem eine grauenerregende Unkenntnis in Theologie und Geschichte. Und dieser Erlass kommt aus der Feder des Mannes, der nach Hitler die erste Stelle im ‚Großdeutschen Reich‘ einnahm.“ 

Dass Bormann nicht irgendwer, sondern die wichtigste Vertrauensperson Hitlers in den späteren Kriegsjahren war, sagte auch Hermann Göring bei den Nürnberger Prozessen aus: „Den entscheidenden Einfluss während des Krieges auf die Person des Führers, und zwar gerade vom Jahre ungefähr 1942 ab, nachdem Heß 1941 ausgeschieden war […], hatte Herr Bormann.

Schauen wir uns nun die wichtigsten Stellen des „Geheimerlasses“ an.

Zur Beziehung zwischen Nationalsozialismus und Christentum:

Nationalsozialistische und christliche Auffassungen sind unvereinbar. Die christlichen Kirchen bauen auf der Unwissenheit der Menschen auf und sind bemüht, die Unwissenheit möglichst weiter Teile der Bevölkerung zu erhalten, denn nur so können die christlichen Kirchen ihre Macht bewahren. Demgegenüber beruht der Nationalsozialismus auf wissenschaftlichen Fundamenten.“ (Eine ähnlich geistreiche Aussage – ohne den ersten und den letzten Satz – musste ich leider auch schon von einem Hochschulprofessor hören).

Vom Gottesbild der Nazis:

Wenn wir Nationalsozialisten von einer Gottgläubigkeit sprechen, dann verstehen wir unter Gott nicht, wie die naiven Christen und ihre geistlichen Nutznießer, ein menschenähnliches Wesen, das irgendwo in der Sphäre herumsitzt. […] Die naturgesetzliche Kraft, mit der sich alle diese unzähligen Planeten im Weltall bewegen, nennen wir Allmacht oder Gott.“ 
(Dies war wohl, was Msgr. Adolph als „pantheistische Hinweise auf Natur und Leben“ und „grauenerregende Unkenntnis in Theologie“ bezeichnete.)

Von der Beziehung des NS-Staates zur Kirche:


Alle Einflüsse, die durch den Führer mit Hilfe der NSDAP ausgeübte Volksführung beeinträchtigen oder gar schädigen könnten, müssen ausgeschaltet werden. Immer mehr muss das Volk den Kirchen und ihren Organen, den Pfarrern, entwunden werden.

Dass damit die Stellung des NS-Regimes zur Kirche mehr als deutlich zur Schau tritt, und dass diese Stellung während der gesamten Zeit des Dritten Reichs auch in der Tat zum Ausdruck kam, wird man nur leugnen können, wenn man gegen alle Fakten an einer Kollaboration der Kirche mit dem NS-Regime festhalten möchte.


(Quelle: Adolph, Walter: Im Schatten des Galgens, Morus-Verlag, Berlin, 1953, S. 14–18)

Samstag, 1. November 2014

Der Krieg gegen die Kirche im Warthegau


Nach dem Sieg über Polen im Herbst 1939 wurden verschiedene Gebiete der Polnischen Republik dem Deutschen Reich einverleibt, darunter auch das Gebiet um Posen, das den Namen „Reichsgau Wartheland“ oder kurz Warthegau erhielt. Hier entfesselte sich der Kirchenkampf auf eine besonders extreme Weise. Msgr. Walter Adolph schreibt in seinem Buch Die katholische Kirche im Deutschland Adolf Hitlers, dass das Warthegau ein „Mustergau der NS-Religionspolitik für alle Gaue des Großdeutschen Reichs“ werden sollte.

Treibende Kraft hinter der Verfolgung der Kirche im Warthegau war laut Adolph der Leiter der Reichskanzlei und Kirchenfeind Martin Bormann. So setzte dieser durch, dass dem Reichskirchenministerium, dem Reichsinnenministerium und dem Auswärtigen Amt jedes Mitspracherecht in der Kirchenpolitik des Warthegaus genommen wurde und für die Religionspolitik einzig und allein die Reichskanzlei zuständig war. Diese gab am 10. Juli 1940 ein Schreiben mit 13 Punkten heraus, die das kirchliche Leben im Warthegau fast unmöglich machte. So gab es laut diesem Dokument „keine Kirchen mehr im staatlichen Sinne, nur religiöse Kirchengesellschaften im Sinne von Vereinen“, es bestehe „keine Beziehung mehr zu Gruppen außerhalb des Gaues, auch keine rechtlichen, finanziellen oder dienstlichen Bindungen an die Reichskirche“. Mitglied dieser „Vereine“ konnten nur Volljährige werden, die zunächst eine schriftliche Beitrittserklärung abgeben mussten. Weiter durften Deutsche und Polen nicht mehr zusammen in die Kirche gehen. Die „Vereine“ durften außer dem Vereinsbeitrag keine Zuschüsse erhalten und ebenso wenig eigene Gebäude, Häuser, Felder oder Friedhöfe besitzen; nur der „Kultraum“ war gestattet. Wohlfahrtspflege wurde untersagt. Klöster und Stiftungen werden aufgelöst, da diese „der deutschen Sittlichkeit und der Bevölkerungspolitik nicht entsprechen“. Schließlich durften sich nur Geistliche aus dem Warthegau in den „Vereinen“ betätigen, die dies zudem nicht „hauptamtlich“ taten, sondern nebenbei einen Beruf brauchten.

Doch dies war noch lange nicht genug. Die Seelsorgsarbeit wurde durch den von Ermordung und Inhaftierung herbeigeführten Priestermangel noch zusätzlich erschwert. Der größte Teil der Erzdiözese Posen, in der am 1. September 1939 noch 681 Weltpriester und 147 Ordensmitglieder wirkten, gehörte zum Warthegau. Bereits am 1. Oktober 1941 waren davon 451 in Gefängnissen oder KZs, 120 wurden in das Generalgouvernement abgeschoben, 74 waren erschossen worden oder im Konzentrationslager umgekommen, 12 waren vermisst und 22 wurden an der Amtsausübung gehindert. Von 30 Kirchen in der Stadt Posen waren am 1. Oktober 1942 noch ganze zwei für Polen und eine für Deutsche vorhanden. 13 Kirchen wurden versiegelt, weitere wurden als Lagerhallen, Reit- oder Musikschulen missbraucht. In den Erzdiözesen Gnesen und Posen durften die verbleibenden Kirchen nur Sonntags von 9 bis 11 Uhr geöffnet werden, was bei dem großen Andrang auf die Sakramente wie Kindertaufe und Beichte den Priestern kaum noch Zeit ließ, die Messe pünktlich bis 11 Uhr zu beenden.

Die Proteste von Priestern, den deutschen Bischöfen und Nuntius Orsenigo beim Reichsstatthalter für den Warthegau, Arthur Greiser, fielen auf taube Ohren.

(Quellen: Anonymous [wohl Msgr. Johann Neuhäusler]: The Persecution of the Catholic Church in the Third Reich, Walter Adolph: Die katholische Kirche im Deutschland Adolf Hitlers)