Montag, 22. Juni 2015

Wer den Bischof besucht, wird bestraft – Schikanen in Würzburg



Bereits sehr früh war die Diözese Würzburg und ihr Bischof, Dr. Matthias Ehrenfried, Zielscheibe der Attacken und Schikanen der Nazis (siehe auch hier). So wurden ab 1935 die Fronleichnamsprozessionen von der Gestapo an mehreren Stellen gefilmt. Es wurde auch verlautbart, dass jeder, der den Bischof besuchen wollte, auf den Treppen des Palais fotografiert würde, um später bestraft zu werden. Dem Bischof selbst wurde es verboten, bei Firmreisen das Auto zu verwenden (bei einer Fläche des Bistums von über 8.000
Quadratkilometern). Ab 1936 mussten die Hirtenbriefe des Bischofs durch Geheimkuriere den Dekanen zugestellt werden, um sie vor Beschlagnahmung zu schützen.

Insgesamt wurden 141 Priester der Diözese inhaftiert, wovon der wohl bekannteste der selige Georg Häfner ist, der am 20. August 1942 im KZ Dachau starb.



(Quelle: Neuhäusler, Johann: Kreuz und Hakenkreuz, Verlag Katholische Kirche Bayerns, München, 1946, S. 333–335)

Samstag, 20. Juni 2015

Störung von religiösen Feiern


Wie viele Kirchenfeinde haben auch die Nazis nicht davor zurückgeschreckt, die Liturgie und religiöse Feiern zu stören. Nachfolgend einige Beispiele:

Die Bahnhofsmesse im Bürgersaal in München wurde von Personen gestört, die das NS-Parteiabzeichen trugen und mit Brandstiftung und Bomben drohten. Auch in der Pfarrkirche St. Ursula in München kam es zu einem ähnlichen Vorfall. Die HJ versuchte im Jahr 1935 wiederholt die Pfarrjugendstunden in Münchner Kirchen zu stören, so in St. Gabriel, St. Pius und St. Ursula.

Im Münster zu Freiburg fand am am 11. Juni 1941 eine Andacht der katholischen Jugend statt, bei der etwa 5.000 Gläubige anwesend waren. Auch Erzbischof Gröber nahm an der Veranstaltung teil. Ein HJ-Führer zündete einen Kanonschlag, durch dessen Explosion eine Panik unter den Anwesenden entstand und die Leute zum Ausgang drängten. Nur durch das Zureden des Erzbischofs beruhigte sich die Lage wieder.

Bei der Fronleichnamsprozession 1939 in München rief ein Mann von dem Balkon eines Gasthauses dem Kardinalerzbischof, der das Allerheiligste trug, laut zu: „Landesverräter“. Als dann der Verantwortliche von einem energischen Katholiken gestellt wurde, waren zwar gleich zwei Gestapo-Männer zur Stelle, sie taten aber weiter nichts, als sich freundschaftlich mit dem „Schreier“ und seinem Begleiter zu unterhalten. Eine schriftliche Beschwerde sowie wiederholtes Nachfragen seitens der Erzdiözese bei der Gestapo blieb unbeantwortet.



(Quelle: Neuhäusler, Johann: Kreuz und Hakenkreuz, Verlag Katholische Kirche Bayerns, München, 1946, S. 304–306)

Sonntag, 14. Juni 2015

Das Vorgehen der Nazis gegen katholische Priester (Teil 2 von X)


Oft reichte für die Verurteilung von katholischen Priestern (auch zum Tode) eine harmlose oder der Wahrheit entsprechende Aussage, aus der man dann ein Schwerverbrechen gegen den Staat konstruierte. Häufig ging man dabei auch mit List vor, so zum Beispiel mit vorgeblichen Konversionswünschen oder Glaubenszweifeln, die als Vorwand dienten, um mit den Priestern ins Gespräch über heikle Themen zu kommen und sie so in eine Falle zu locken. Nachfolgend einige kurze Beispiele:


Pfarrer Bernhard Schwentner aus Neustrelitz in Mecklenburg wurde am 15. September 1944 wegen „Wehrkraftzersetzung“ zum Tode verurteilt und am 30. Oktober d. J. hingerichtet. Er hatte gegenüber einem Sturmführer des SS-Fliegerkorps, der einen geplanten Kirchenaustritt vorgab und in einem Gespräch behauptete, Hitler hätte eine göttliche Sendung, da er ja schon häufig vor Gefahren bewahrt wurde, gesagt: „Glauben sie ja nicht, dass das so leicht sei“ (wohl mit Anspielung auf bereits begangene Attentate). Im Prozess wurde ihm dies zum Verhängnis, da man daraus ohne weitere Beweise konstruierte, dass Pfarrer Schwentner ein Attentat gegen Hitler für schwierig aber wünschenswert hielt.

Pater Denis Chenault O.P. aus einem Pariser Dominikanerkloster sagte in einer Predigt, er hoffe, dass die Immoralität und die heidnischen Tendenzen in den Lagern der Hitlerjugend nicht auch nach Frankreich übergreifen würden. Er wurde denunziert, am 25. November 1941 verhaftet und zu einem halben Jahr Gefängnis verurteilt. Als ein Mitangeklagter in entlasten wollte, protestierte er und sagte: „Ich habe dies wirklich und wahrhaftig gesagt – und ich betrachte dies als mein Recht und meine Pflicht als Priester – ich werde nichts davon zurücknehmen.“ Er starb am 15. Juli 1943 in der Festung Sonnenburg des Hungertods. Ein Todesurteil war hier nicht nötig.

Pater Alois Grimm S.J. wurde von zwei Gestapospitzeln überführt, die besonders hinterlistig vorgingen. Einer der beiden besuchte ein halbes Jahr den Konvertitenunterricht und ließ auch sein Kind taufen, danach bat auch seine Frau um Unterricht. Auch brachte er einen Freund zu P. Grimm, einen „gläubigen Protestanten“, der angeblich von Sorge um die „Bekennende Kirche“ geplagt war. Nachdem die beiden P. Grimm wegen ihrer angeblichen Seelennot zu einem Treffen bewegten, lockten sie ihn mit gespielter Kritik am NS-Regime bzw. der Befürchtung der bevorstehenden Kriegsniederlage aufs Glatteis. Als er nach einer Messe in Tisis (Feldkirch, Tirol) verhaftet wurde, stand plötzlich der „gläubige Protestant“ vor ihm und höhnte: „Da ist er ja, der Sauhund – so muss man es bei euch Saukerlen machen, sonst kriegt man euch nicht.“
P. Grimm wurde vom Volksgerichtshof unter Freislers Vorsitz zum Tode wegen Wehrkraftzersetzung und Defätismus verurteilt und am 11. September 1944 hingerichtet. Freisler bezeichnte in der Verhandlung die hinterlistige Methode der Gestapoleute als „national bedeutsame Tat“ und sagte direkt vor der Urteilsverkündigung: „Wenn ich Fische angeln gehe, bediene ich mich verschiedenster Geräte. (…) Und wenn es gilt, Jesuiten zu angeln, dann muss man sich ganz besonderer Methoden bedienen. Dass das Angelgerät in diesem Fall das richtige war, haben Sie bewiesen; denn Sie haben den Köder geschluckt.“


(Quelle: Benedicta Maria Kempner: Priester vor Hitlers Tribunalen)

Sonntag, 8. Februar 2015

Das Vorgehen der Nazis gegen katholische Priester (Teil 1 von X)

Nach und nach sollen auf diesem Blog die katholischen Priester gewürdigt werden, die unter den Nazis verfolgt und zum Teil ermordet wurden. Ich habe in der Überschrift „Teil 1 von X“ gewählt, da dieses Thema sicher länger behandelt werden sollte. Deswegen ist dies nur ein kurzer Abriss, der in anderen Artikeln vertieft wird, besonders das Thema „KZ Dachau“.

Für die Erzdiözese München war nach dem zweiten Weltkrieg folgende Statistik der Maßregeln gegen Priester zu verzeichnen, die laut Msgr. Neuhäusler, der sie in seinem Buch „Kreuz und Hakenkreuz“ dokumentiert hat, nicht als abschließend zu betrachten sind. Zudem darf man nicht vergessen, dass in derselben Diözese das Konzentrationslager Dachau mit seinem berüchtigten Priesterblock lag, in dem in 12 Jahren 2.579 katholische Priester gefangen waren. Von den inhaftierten Religionsdienern (in der großen Mehrheit katholische Priester, daneben 141 Andersgläubige) starben 1.034.

Statistik der Maßregeln gegen Priester der Erzdiözese München:


Verwarnungen
24
Geldstrafen
4
Schulverbot
85
Ausweisung
2
Zwangsversetzungen
4
Schutzhaft
10
Untersuchungshaft
22
Konzentrationslager
9
Gerichtsverurteilungen
12
Hinrichtung
2
Gewaltsame Tötung
1


Aus der Statistik der Gesellschaft vom Göttlichem Wort (SVD, Steyler Missionare):

In Konzentrationslagern starben 25 Priester und Theologen und 1 Bruder. Davon einer erschossen, einer erhängt, 2 vergast und 2 totgetreten.

Von den 368 Priestern und 330 Laienbrüdern der deutschen Pallottinerprovinz wurden 2 Priester enthauptet, 2 Priester in Dachau ermordet, 2 weitere Priester in Dachau inhaftiert und 50–60 Mitglieder verhaftet und bis zu 2 Jahre gefangen gehalten. Regierungsrat Roth, Leiter der kirchlichen Abteilung der Gestapo Berlin, stellte den Pallottinern unfreiwillig folgendes schöne Zeugnis aus: „Wir haben in ganz Deutschland die Erfahrung gemacht, dass die Menschen, die dem Geist der Pallottinerpatres erlegen sind, unfähig wurden für die nationalsozialistische Weltanschauung.“

(Quelle: Neuhäusler, Johann: Kreuz und Hakenkreuz, Verlag Katholische Kirche Bayerns, München, 1946, S. 333,335; Wikipedia: Pfarrerblock)

Sonntag, 1. Februar 2015

Schließung und Schändung von Kirchen im dritten Reich


Nicht nur Kreuze, auch katholische Kirchen wurden im Dritten Reich geschändet.  Bereits hier wurde auf die Schließung und den Missbrauch von Kirchen im Warthegau hingewiesen, Ähnliches spielte sich aber auch im katholischen Oberbayern und Tirol ab.

In der Erzdiözese München-Freising wurden folgende Kirchen und Kapellen geschändet:

Altöttinger Kapelle in München

Kapelle in Eberspoint

Klosterkirche Fürstenfeldbruck [ehemalige Zisterzienserabtei]

Heilig-Kreuz-Kirche in München-Giesing

St.-Vinzenz-Kirche in München

Pfarrkirche in Weyarn.

Obwohl der Erzbischof und der Papst protestierten, wurde die Kirche im Schloss Nymphenburg in München mit ihren zahlreichen Gräbern von Ordensfrauen in einen Bibliotheksaal für das Jagdmuseum verwandelt.

In Tegernsee wurden für die Reichstagswahl 1936 sowohl in der Kirche als auch an der Außenwand, dem Pfarrhaus und dem Zaun des Pfarrgartens Wahlplakate (natürlich nur NSDAP) aufgehängt. Der Pfarrer, seine Schwester und der Mesner wurden für kurze Zeit verhaftet, weil sie die Wahlplakate am ersten Tag entfernt hatten. Bei einem ähnlichen Fall wurde der Benefiziat von Wolfratshausen samt seiner Schwester verhaftet, da sie die Wahlplakate abgerissen hatten, die außen am 1. Stock seines Hauses angebracht waren. 



Alle Appelle des Erzbischöflichen Ordinariats in München, das sich bereits im August 1935 wegen Schädigung von Kirchengebäuden an das Reichsjustizministerium gewandt hatte, waren vergebens.

Stift Wilten, Innsbruck (Quelle: N p holmes)
In Innsbruck hatte Gauleiter Franz Hofer, der bereits vorher Kirchen geschlossen hatte, während den Fliegerangriffen 1943 nichts Besseres zu tun, als zu versuchen, sich auf perfide Weise zweier Kirchen zu entledigen. Dazu wurde die Sauerstoff-Sprenggesellschaft m.b.H. Berlin-München beauftragt, die nach Kriegsende am 2. Juli 1945 von Hofers Vorhaben an das Erzbischöfliche Ordinariat München berichtete:

Das Servitenkloster in Innsbruck wurde während den Fliegerangriffen im Dezember 1943 beschädigt. Um das Kloster weiterhin nutzen zu können, mussten einige Gebäudeteile, die an die unbeschädigte Servitenkirche angrenzten, beseitigt werden. Baurat Hauser gab dem Unternehmen den unerwarteten Auftrag, die Kirche „versehentlich“ anzusprengen, damit sie völlig beseitigt werden konnte. Anscheinend wünschte Gauleiter Hofer vor dem Gauhaus einen Aufmarschplatz, dem die Kirche im Weg stand. Alles sollte natürlich höchst geheim geschehen. Allerdings lehnte der technische Außenstellenleiter, Bauingenieur Hildl, die Verantwortung ab, da nach Dienstanweisung der Betriebsführer die Verantwortung trug, dem der Auftrag vorgelegt werden musste.

Nach einem weiteren Angriff auf die Stadt sollte die prachtvolle Prämonstratenser-Stiftskirche Wilten (der Stift war während er Kriegsjahre von den Nazis aufgehoben worden) beseitigt werden. Die Kirche sollte angebohrt und gesprengt werden. Nach den erforderlichen Bohrungen durch den Sprengmeister lehnte jedoch der Bauingenieur Hildl erneut die persönliche Verantwortung ab und verlangte, dass die Genehmigung vom Betriebsführer eingeholt würde. Die Stadt Innsbruck verlangte in einem Telegramm an die Zentrale in Berlin die Sprengung. Diese schrieb zurück, dass dies erst mit einem schriftlichen Auftrag durch die Stadt bzw. den Gauleiter erfolgen könnte. Der Auftrag wurde nicht erteilt. Laut dem Unternehmen sollte der Gauleiter aktenkundig nicht mit der Sprengung in Verbindung gebracht werden. Es sollte wieder ein „Versehen“ sein, wobei dem Unternehmen Deckung durch den Gauleiter vor Angriffen zugesagt wurde.

(Quelle: Neuhäusler, Johann: Kreuz und Hakenkreuz, Verlag Katholische Kirche Bayerns, München, 1946, S. 295—297)

Sonntag, 25. Januar 2015

Systematische Kreuzschändung im dritten Reich

Ave Crux spes unica
Es ist schwer vorstellbar, dass die nachfolgenden Taten im gesamten Deutschen Reich reiner Zufall sind. Der Leser möge selbst urteilen. Der Verfasser von The Persecution of the Catholic Church in the Third Reich nahm sie in einem eigenen Anhang in sein Buch auf. Hier einige der Vorfälle:

Erzdiözese München:

Am 21. Oktober 1937 wurden in Erding vier Stationen des im Freien stehenden Kreuzwegs geschändet.

In Glonn bei Grafing wurde in der Nacht vom 17. auf den 18. Mai 1937 ein 130 Jahre altes Wegkreuz niedergerissen. Anschließend wurde ein Pflug darauf abgestellt.

In Lustheim (Oberschleißheim) wurde am 24. Juli 1937 die Figur eines vier Meter hohes Kruzifixes, das gegenüber der Kirche stand, niedergerissen und zerschmettert. Die Bruchstücke wurden in den Schlossgraben geworfen.

Ähnliche Vorfälle gab es in Hohenkammer und in Teisendorf. Die Diözesanleitung schrieb für derartige Fälle eine Sühnefeier, bei der gepredigt und der Kreuzweg gebetet werden sollte. Ebenfalls sollten alle Kreuze in der Kirche und wenn möglich auch die Wegkreuze der Pfarrei geschmückt werden.

Diözese Rottenburg:

In einem Hirtenschreiben von 1936 nannte Bischof Joannes Baptista Sproll mehrere Kreuzschändungen, die in derselben Nacht vom 8. Mai in seiner Diözese stattfanden:

Drei Wegkreuze zwischen Hohenmühringen und Nordstetten wurden umgeworfen, zerschmettert und die Reste auf der Straße verteilt.

Eine knapp zwei Meter hohe Statue zwischen Bühl und Kiebingen wurde niedergerissen und zerstört, in Hemmendorf versuchte man, die Statue des hl. Johannes Nepomuk am Ortseingang mit einem Seil niederzureißen, die Täter wurden aber wohl entdeckt und machten sich mit einem bereitstehenden Fluchtwagen aus dem Staub.

Am 9. Mai wurde oberhalb von Deggingen ein schweres Kreuz aus Eisenbeton, dessen Betonfundament fast einen Meter in den felsigen Grund reichte, niedergerissen und zerstört. Es war von einem Soldaten nach dem Ersten Weltkrieg zur Erfüllung eines Gelübdes errichtet worden. Der Bischof erwähnte in seinem Hirtenschreiben, dass es in einer Publikation hieß, dass der „nordische Mann“ nicht länger die Bilder des gekreuzigten Heilands an jedem Feld und an jeder Kreuzung tolerieren könne.

Diözese Augsburg:

Ein reichverziertes Gitter einer Kapelle in Oberstdorf, das ein großes Bild des Gekreuzigten enthielt, wurde um Himmelfahrt 1939 herausgerissen. Das vollkommen verbogene Gitter mitsamt dem zerstörten Bild wurde von einem Bauern auf seinem Misthaufen gefunden. Ein feierliches Sühnetriduum zog Ströme von Gläubigen an. Es endete mit einer Prozession zum Tatort des Sakrilegs.

Saargebiet:

Das Heiligtum Maria Waldrast, dass von jungen katholischen Männern in Form einer Lourdes-Grotte errichtet wurde, wurde nachts entweiht und zerstört. Die Täter entfernten das schmiedeeiserne Kreuz am Eingang der Grotte, zertrümmerten die Statuen der allerseligsten Jungfrau und der heiligen Bernadette und warfen sie in den Teich. Dasselbe geschah mit der Statue des heiligen Antonius, deren Kopf aber zunächst abgehauen wurde. An allen Kreuzwegstationen wurden die Kreuze abgeschlagen, genau wie an den Sammelbüchsen. Man unternahm anscheinend den Versuch, auch das etwa zehn Meter hohe Kalvarienkreuz niederzureißen. In der Nähe wurde eine Kapelle geschändet, in Warnsdorf wurde ein großes Missionskreuz zerstört.

Erzdiözese Freiburg:

Am 19. April 1936, einen Tag vor Hitlers Geburtstag, wurde ein schweres Steinkreuz in der Pfarrei Zimmern niedergerissen. Es kam auch in den Schulen zu Kreuzschändungen durch Schüler, so wurde im Jahr 1936 in Neckerhausen ein Klassenzimmer-Kruzifix mit faulen Äpfeln beworfen und im Februar 1937 in der weiterführenden Schule von Ofen ein künstlerisch hochwertiges Kreuz verbrannt.

Sowohl in der Erzdiözese Freiburg als auch in den Diözesen Aachen, Münster, Köln, Speyer und Limburg kam es zu zahlreichen weiteren Kreuzschändungen.


(Quellen: Anonymous [wohl Msgr. Johann Neuhäusler]: The Persecution of the Catholic Church in the Third Reich)

Samstag, 1. November 2014

Der Krieg gegen die Kirche im Warthegau


Nach dem Sieg über Polen im Herbst 1939 wurden verschiedene Gebiete der Polnischen Republik dem Deutschen Reich einverleibt, darunter auch das Gebiet um Posen, das den Namen „Reichsgau Wartheland“ oder kurz Warthegau erhielt. Hier entfesselte sich der Kirchenkampf auf eine besonders extreme Weise. Msgr. Walter Adolph schreibt in seinem Buch Die katholische Kirche im Deutschland Adolf Hitlers, dass das Warthegau ein „Mustergau der NS-Religionspolitik für alle Gaue des Großdeutschen Reichs“ werden sollte.

Treibende Kraft hinter der Verfolgung der Kirche im Warthegau war laut Adolph der Leiter der Reichskanzlei und Kirchenfeind Martin Bormann. So setzte dieser durch, dass dem Reichskirchenministerium, dem Reichsinnenministerium und dem Auswärtigen Amt jedes Mitspracherecht in der Kirchenpolitik des Warthegaus genommen wurde und für die Religionspolitik einzig und allein die Reichskanzlei zuständig war. Diese gab am 10. Juli 1940 ein Schreiben mit 13 Punkten heraus, die das kirchliche Leben im Warthegau fast unmöglich machte. So gab es laut diesem Dokument „keine Kirchen mehr im staatlichen Sinne, nur religiöse Kirchengesellschaften im Sinne von Vereinen“, es bestehe „keine Beziehung mehr zu Gruppen außerhalb des Gaues, auch keine rechtlichen, finanziellen oder dienstlichen Bindungen an die Reichskirche“. Mitglied dieser „Vereine“ konnten nur Volljährige werden, die zunächst eine schriftliche Beitrittserklärung abgeben mussten. Weiter durften Deutsche und Polen nicht mehr zusammen in die Kirche gehen. Die „Vereine“ durften außer dem Vereinsbeitrag keine Zuschüsse erhalten und ebenso wenig eigene Gebäude, Häuser, Felder oder Friedhöfe besitzen; nur der „Kultraum“ war gestattet. Wohlfahrtspflege wurde untersagt. Klöster und Stiftungen werden aufgelöst, da diese „der deutschen Sittlichkeit und der Bevölkerungspolitik nicht entsprechen“. Schließlich durften sich nur Geistliche aus dem Warthegau in den „Vereinen“ betätigen, die dies zudem nicht „hauptamtlich“ taten, sondern nebenbei einen Beruf brauchten.

Doch dies war noch lange nicht genug. Die Seelsorgsarbeit wurde durch den von Ermordung und Inhaftierung herbeigeführten Priestermangel noch zusätzlich erschwert. Der größte Teil der Erzdiözese Posen, in der am 1. September 1939 noch 681 Weltpriester und 147 Ordensmitglieder wirkten, gehörte zum Warthegau. Bereits am 1. Oktober 1941 waren davon 451 in Gefängnissen oder KZs, 120 wurden in das Generalgouvernement abgeschoben, 74 waren erschossen worden oder im Konzentrationslager umgekommen, 12 waren vermisst und 22 wurden an der Amtsausübung gehindert. Von 30 Kirchen in der Stadt Posen waren am 1. Oktober 1942 noch ganze zwei für Polen und eine für Deutsche vorhanden. 13 Kirchen wurden versiegelt, weitere wurden als Lagerhallen, Reit- oder Musikschulen missbraucht. In den Erzdiözesen Gnesen und Posen durften die verbleibenden Kirchen nur Sonntags von 9 bis 11 Uhr geöffnet werden, was bei dem großen Andrang auf die Sakramente wie Kindertaufe und Beichte den Priestern kaum noch Zeit ließ, die Messe pünktlich bis 11 Uhr zu beenden.

Die Proteste von Priestern, den deutschen Bischöfen und Nuntius Orsenigo beim Reichsstatthalter für den Warthegau, Arthur Greiser, fielen auf taube Ohren.

(Quellen: Anonymous [wohl Msgr. Johann Neuhäusler]: The Persecution of the Catholic Church in the Third Reich, Walter Adolph: Die katholische Kirche im Deutschland Adolf Hitlers)