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(Quelle: Agibaer) |
Der Holocaustforscher und Rabbiner Michael Berenbaum, der in
der Vergangenheit bedeutende Positionen im United States Holocaust Memorial
Museum (USHMM) inne hatte, bezeichnet das Dritte Reich in seinem Buch „The
World Must Know“ als „genocidal state“, als völkermörderischen Staat. Als einen
der Gründe dafür gibt er an, dass „Pfarrkirchen“ die Taufregister von Juden
bereitgestellt haben:
„Every
arm of the country's sophisticated bureaucracy was involved in the killing
process. Parish churches and the Interior Ministry supplied birth records
showing who was Jewish; (…)“
Leider ist dieses Zitat in der Form, in der es in dem bereits
erwähnten Wikipedia-Artikel angegeben wird, sehr geeignet, die katholische
Kirche in ein schlechtes Licht zu rücken, da keine Konfession angegeben wird. Andere
Autoren haben dieses Zitat ohne weitere Differenzierung „recycelt“. Man kann sich ja denken, was die meisten Menschen unter einer „Pfarrkirche“ verstehen.
In einem weiteren Buch unter dem Titel „The Holocaust and
History: The Known, the Unknown, the Disputed, and the Reexamined“ geht
Berenbaum deutlicher darauf ein, um was für „Pfarrkirchen“ es sich handelt: Er
nennt auf S. 126 nur die „protestantische Kirche“ in Berlin.
Dem sei nun der Widerstand der katholischen Kirche gegen
derartige Nachforschungen zur ethnischen Herkunft ihrer Mitglieder
gegenübergestellt. Msgr. Neuhäusler schreibt in „Kreuz und Hakenkreuz“:
„Ganz
besonders verhasst war den Nationalsozialisten die Taufe von Juden. Des Öfteren
wurden von den bischöflichen Ordinariaten Statistiken über Judentaufen, ja
sogar Bekanntgabe der Namen solcher Täuflinge verlangt, eine Forderung, die
freilich immer zurückgewiesen wurde.“
Er schildert dann einen Fall, in dem die Berliner Polizei
sich Zugang zu zwei derartigen Taufscheinen der Pfarrkirche St. Matthias
verschafft hatte, die dann an den „Stürmer“ weitergeleitet wurde. Die Zeitung
versuchte daraufhin mit Anprangerung und Drohung weitere Judentaufen zu
verhindern. Weder der Pfarrer noch die bischöfliche Behörde erhielten eine
Antwort auf die Frage, wie die Polizei an diese Dokumente gegenkommen war.
Die Ansprache des Pfarrers bei der hl. Messe am 15. März 1936 zu dem Fall ist ein schönes Beispiel katholischen Bekennermuts:
„Euer Pfarrer ist nicht willens, sich seine
tägliche Tätigkeit vom ‚Stürmer‘ diktieren zu lassen, sondern von seinem
eigenen Gewissen. Und dem Gewissen folgend, wird er nicht zögern, Ungläubige
jeglicher Rasse in die Kirche aufzunehmen, die Christus für alle Menschen
gegründet hat, solange als er [der Pfarrer] auf der anderen Seite nicht
unehrliche Absichten befürchten muss.“
(Quellen: Neuhäusler, Johann: Kreuz und Hakenkreuz,
Verlag Katholische Kirche Bayerns, München, 1946, S. 76)