Sonntag, 11. Mai 2014

Die Zerstörung der katholischen Presse

Max Amman, Präsident der Reichspressekammer, einer der frühesten Hitler-Anhänger (Bundesarchiv, Bild 119-2186 / CC-BY-SA)

Fortsetzung von hier

4. Vernichtung der katholischen Presse:

Die neue NS-Regierung verlangte im Jahr 1933, dass die katholischen Verleger sich der Reichspressekammer unter Führung von Max Amann eingliedern sollten.
1933 wurden folgende katholische Zeitschriften verlegt: 84 Kirchenblätter, 51 Publikationen der Jugendpresse, 97 Publikationen der Verbandspresse, 39 Publikationen der Missionspresse, 51 Fachzeitschriften, 83 Publikationen der Unterhaltungspresse, 11 Nachrichtendienste. Allein in den Jahren 1933 bis 1935 stieg die Auflagenhöhe von 9,5 auf 11,5 Millionen.

Wohl hatten die Nazis zunächst gedacht, die katholische Presse bestünde aus ein Paar religiösen Erbauungsschriften für geistig mäßig Begabte. Sie mussten aber feststellen, dass diese Presse ein massives Bollwerk gegen die NS-Ideologie und ihre kirchenfeindliche Propaganda war. Folglich mussten entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Am 24. April 1935 erließ Amann die „Anordnung zur Wahrung der Unabhängigkeit des Zeitungsverlagswesens“. Artikel 4 besagt:

Zeitungen dürfen nach ihrer inhaltlichen Gestaltung nicht auf einen konfessionell, beruflich oder interessenmäßig bestimmbaren Personenkreis abgestellt sein. Ein Verstoß hiergegen hat den Ausschluss des Zeitungsverlegers aus der Reichspressekammer zur Folge.

Alle Proteste im Namen aller deutschen Bischöfe durch Kardinal Bertram, einzelner anderer Bischöfe und des Heiligen Stuhls nutzten nichts. Unter den 950 Zeitungen, die in Folge dieser Anordnung eingestellt werden mussten, fanden sich auch zahlreiche katholische.

Als ob dies nicht reichen sollte, folgte am 17. Februar 1936 die Verordnung über die „Gestaltung der kirchlich-konfessionellen Presse“. Amann forderte, dass folgende Richtlinie zu beachten sei:

…dass die kirchlich-konfessionelle Presse nur die Aufgabe hat, die Angelegenheiten der Bekenntnisse in rein religiöser Beziehung zu behandeln...

So waren Stellungnahmen zur NS-Politik so gut wie unmöglich. Als weitere Maßnahmen wurden die folgenden Einschränkungen auf die katholische Pressearbeit angewandt:

1. Veröffentlichungen in kirchlichen Zeitschriften müssen rein religiös gestaltet werden.

2. Die Aufnahme von Anzeigen wurde auf ein Minimum beschränkt. So wurde den Zeitschriften eine wesentliche wirtschaftliche Stütze genommen.

Kardinal Bertram als Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz und Bischof Preysing als deren Pressereferent kämpften über ein Jahr für die katholische Presse. Am 24. März 1937 verwarf Goebbels ihre Proteste als unbegründet. So begann für die katholische Presse eine Phase des Niedergangs, von der sie sich nicht mehr erholen sollte.

Weniger abstrakt als diese rechtlichen Schritte waren konkrete Verbote wegen unliebsamen Inhalts. So z. B. im Fall der Münchener Katholische Kirchenzeitung wegen eines Artikels über den ersten Bischof von Münster, St. Liudger.
Darin hieß es: „Auch der erste Bischof von Münster war schon ein mutiger Kämpfer für die Rechte der Kirche.“ (wahrscheinlich verstand man dies als Wink auf das Auftreten des "Löwen von Münster", dem sel. Clemens August von Galen).

Generell mussten vor der Auslieferung der Kirchenzeitung zwei Exemplare zum Probelesen an die Polizei übermittelt werden, die bei Beanstandung die Vernichtung der gesamten Auflage anordnete, was wiederum zu großen wirtschaftlichen Schäden führte. Der Verkauf von apologetischen Broschüren und religiösen Flugblättern an den Kirchentüren wurde verboten.  Der Schriftleiter der Münchener katholischen Kirchenzeitung, Dr. Michael Höck, musste vier Jahre lang ins KZ.

Besonders extrem waren die Maßnahmen gegen die Druckereien und Verlage, die das päpstliche Rundschreiben „Über die Lage der katholischen Kirche in Deutschland“ von Papst Pius XI. verbreiteten. Sämtliche Personen, die die Schrift außerhalb von Kirchen und Pfarrhäusern verteilten, sollten verhaftet werden. Die verantwortlichen Druckereien wurden beschlagnahmt und das gesamte Vermögen eingezogen. So wurden die Buchdruckerei Valentin Höfling in München, der St.-Otto-Verlag in Bamberg, die Druckerei Wilhelm Metz in Aachen, die Resenberg'sche Buchdruckerei in Münster und die Druckerei Emmerich Herzig in Trier enteignet. Dr.Valentin Mayr, der Inhaber der Buchdruckerei Valentin Höfling, musste sogar noch weiterhin die Darlehen seines enteigneten Betriebs zurückzahlen.

(Quellen: Adolph, Walter: Die katholische Kirche im Deutschland Adolf Hitlers. Morus-Verlag, Berlin, S. 61-63 und Neuhäusler, Johann: Die Saat des Bösen. Mainz-Verlag, München, S. 101-107)