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Sonntag, 1. Dezember 2019

Der Kreuzweg der Steyler Missionsgesellschaft (Teil 3)

Bild zum Seligsprechungsverfahren der polnischen SVD-Märtyrer, in der Mitte St. Arnold Janssen (Quelle: http://www.seminarium.org.pl/meczennicy/eng/index.html)


Nicht zuletzt sei die direkte Verfolgung der Mitglieder der SVD zu nennen. Wie so viele katholische Priester waren auch die Steyler Missionare nicht sicher vor den zahlreichen Gestapo-Spitzeln, die zu dieser Zeit unter Deutschlands Kanzeln saßen und die unliebsamen Äußerungen meldeten.
Es folgten Geldbußen, Predigtverbote, Verhöre, zeitweise Inhaftierung. Insgesamt 27 Steyler starben in Konzentrationslagern, darunter aus den deutschen Provinzen der heiligmäßige P. Franz Riepe, der die geheime Verbreitung des Hirtenbriefes der holländischen Bischöfe gegen die Judenverfolgung unterstützt hatte und von einem Weltpriester verraten wurde, sowie Frater Karl Hilferding, jüdischer Konvertit und Sohn des ehemaligen sozialistischen Finanzministers. Im Rahmen der Ardennenoffensive wurde P. Leonhard Küppers in der Eifel von SS-Männern erschossen.

Vier polnische SVD-Mitglieder, die zum Teil auf brutalste Weise im KZ ermordet wurden, wurden bereits seliggesprochen, für weitere läuft der Seligsprechungsprozess.

Nicht zuletzt haben weitere Faktoren wie der Kriegseinsatz unzähliger Ordensleute dazu beigetragen, dass nach Einschätzungen des Generalkapitels von 1947 die Steyler Missionsgesellschaft 1000 Patres und 1000 Brüder weniger zählte, als sie ohne den Krieg in den Reihen gehabt hätte. Neben schweren Verwundungen war es auch das antireligiöse Wirken der Nazis unter den Truppen, das zum Verlust vieler Berufe führte.

(Quelle: 75 Jahre im Dienste des göttlichen Wortes, Steyler Missionsdruckerei 1950)

Samstag, 6. August 2016

Wikipedia und der Holocaust – Fehlt da nicht etwas?



Heute habe ich bei der Recherche auf Wikipedia den englischen Artikel „The Holocaust“ gelesen. Vorauszuschicken sei hierbei, dass der Begriff in dem genannten Artikel deutlich weiter gefasst wurde als üblich und nicht nur die jüdischen Opfer, sondern auch weitere Opfergruppen miteingerechnet werden, so laut Artikel:

· Slawen

· ethnische Polen

· andere Westslawen

· ethnische Serben und andere Südslawen

· Ostslawen

· sowjetische Kriegsgefangene

· Zigeuner

· Farbige

· Andere [laut Unterteilung des Artikels]:

· Behinderte und Geisteskranke

· Homosexuelle

· Linke

· Freimaurer

· Zeugen Jehovas

· Spanische Republikaner


Augenscheinlich fehlt hier eine Gruppe: die Katholiken, obwohl für diese Gruppe eine systematische Verfolgung genauso gut zu beweisen ist wie für die anderen oben genannten. Laut den Zeugen Jehovas sind 2.000 ihrer Anhänger unter dem Nazi-Regime gestorben, in der Fachliteratur zu diesem Thema wird von 1.500 Opfern gesprochen[1]; die Zahl der unter dem NS-Regime ermordeten oder hingerichteten katholischen Priester beträgt laut Msgr. Walter Adolph alleine 4.000. Es sind nur sehr wenige 
„farbige“ KZ-Insassen bekannt, wohingegen die Zahl der allein in Dachau inhaftierten katholischen Priester genau angegeben werden kann: Es waren 2.579.

Nebenbei müsste man bei dem (gesperrten) Artikel die häufigen Doppelbelegungen bereinigen, da sowjetische Kriegsgefangene meist Ostslawen waren und in vielen Fällen auch Linke oder Juden oder letzere beide Kategorien gleichzeitig; ähnliches könnte man für spanische Republikaner sagen, die wohl ausschließlich Linke waren. Der französische Politiker León Blum war nicht nur Linker, sondern auch Jude usw.


Abschließend sei noch gesagt, dass dieser sehr lange Artikel die katholische Kirche nur zweimal beiläufig erwähnt. Das genügt wohl, um die Unverhältnismäßigkeiten in diesem Wikipedia-Eintrag zur Genüge zu beweisen.


[1] https://web.archive.org/web/20070930153955/http://www.museenkoeln.de/ns-dok_neu/homepage/JZ-NS-Verfolgung-Koeln.pdf

Sonntag, 13. März 2016

Die Geschwister Löb – fünf Trappisten in Auschwitz

Abtei Koningshoeven (Hans Lenting)

Eine besonders bewegende Geschichte aus der Verfolgung der jüdischstämmigen Katholiken der Niederlande im Sommer 1942 ist die der Geschwister Löb. Von den sieben Kindern der jüdischen Konvertiten Lutz und Jenny Löb traten sechs in den Trappistenorden ein. Die drei Brüder Georg (Pater Ignatius), Robert (Bruder Linus) und Ernst (Pater Nivardus) waren Mönche in der Abtei N. D. de Konigshoeven in Tilburg, während die Schwestern Lien (Schwester Hedwige), Door (Schwester Maria-Theresia) und Louise (Schwester Veronica) in die Frauenabtei N. D. de Koningsoord in Berkel-Enschot eintraten.

Anfang August 1942 klopfte die Gestapo auf der Suche nach katholischen Juden auch an den Klosterpforten der Trappisten an. Bruder Linus diente gerade seinen beiden älteren Brüdern bei deren (letzten) Messen. Bei der Verhaftung der Schwestern wurde Schwester Veronika übersehen. Schwester Hedwige sagte beim Verlassen der Abtei „Ich habe soeben dem Herrn gesagt: ‚Ich übergebe mich Dir ganz, tue mit mir, was Du willst.‘“ Friedlich lächelnd ging sie dann, um sich von ihrer Äbtissin zu verabschieden.

Es folgte die Deportation nach Ausschwitz, wo die Geschwister im Spätsommer und Frühherbst desselben Jahres den Tod fanden. Die „vergessene“ Schwester Veronika starb zwei Jahre später eines natürlichen Todes in der Abtei.

Auf der Seite der Abtei Koningshoeven ist eine ausführlichere Lebensbeschreibung der Familie und der Geschwister zu befinden (siehe hier). Gewisse Dinge in der Vita der bekehrten Eltern, so etwa das Anzünden von Kerzen am Freitagabend bzw. die Beschneidung der ersten männlichen Kinder, sind vom katholischen Standpunkt objektiv judaisierend und abzulehnen – wenn sie denn so vorgefallen sind; eine ausführlichere Lebensbeschreibung der Familie Löb erwähnt diese Aspekte nicht. In den lesenswerten biographischen Abrissen der Geschwister (ab der Seite 7) finden sich derartige judaisierende Aspekte zumindest nicht mehr. Es gab bzw. gibt Bestrebungen zur Einleitung des Seligsprechungsprozesses der fünf Trappistengeschwister.

Samstag, 30. Januar 2016

Priesterblock-Insasse zum Märtyrer erklärt

P. Engelmar Unzeitig SMM (Quelle: Mariannhiller Missionare)

Kürzlich hat Papst Franziskus den Mariannhiller Missionar und Dachauhäftling P. Engelmar Unzeitig SMM offiziell zum Märtyrer erklärt. Es wird wohl bald die Seligsprechung folgen. Hier eine Biografie des Blutzeugen.

Freitag, 6. November 2015

Der erste deutsche Priester im KZ Dachau



Am 11. Juni 1940 kam Pfarrer Fritz Seitz von Schallodenbach (Rheinland-Pfalz) als erster reichsdeutscher Priester ins KZ Dachau. Reinhard Heydrich hatte persönlich seinen Schutzhaftbefehl unterschrieben. Mehr zu seiner Geschichte hier.

Donnerstag, 16. Juli 2015

Märtyrer für die Heiligkeit der Ehe: die seligen Pfarrer Otto Neururer und Georg Häfner

Pfarrer Otto Neururer

Dass das Eheverständnis der Nazis dem katholischen vollkommen entgegenstand, geht schon daraus hervor, dass unter dem Hitler-Regime zu unehelichen Kindern geradezu ermutigt wurde. So haben auch höchste NS-Persönlichkeiten wie Heß und Himmler in ihren Gunstbezeugungen gegenüber Müttern keinen Unterschied zwischen verheirateten und unverheirateten Frauen gemacht – es ging ja darum, „Kindern von rassisch gesundem Stamm das Leben“ zu geben (Heß). Im Schwarzen Korps vom 30. Dezember 1937 heißt es: „Wir können es uns nicht leisten, die Kinder der Frauen zu verlieren die […] Mütter werden können, aber keine Gattinnen.“

Aber auch in punkto Ehescheidung sahen es die Nazis nicht so eng – außer man war dagegen. So starb Pfarrer Otto Neururer aus Götzens (Tirol) im KZ Buchenwald, nachdem er eine junge Frau seiner Pfarrgemeinde darauf hinwies, dass eine kirchliche Ehe mit einem geschiedenen Mann nicht möglich ist. Die Frau wollte einen Freund des Tiroler Gauleiters Hofer heiraten. Der verhinderte „Bräutigam“ machte Anzeige bei Hofer, worauf Pfarrer Neururer zunächst im September 1939 ins KZ Dachau und danach ins KZ Buchenwald gebracht wurde, wo er am 30. Mai 1940 starb. Zur Strafe für im Lager erteilten Religionsunterricht wurde der Priester 34 Stunden lang an den Beinen aufgehängt, bis schließlich der Tod wegen übermäßigen Blutandrangs im Kopf eintrat. Ihm waren Lammfelle um die Beine gewickelt worden, um Druckspuren durch das Aufhängen zu vermeiden. Wegen der Wortwahl im Nachruf – „nach großem Leid“ und „sein Sterben werden wir nie vergessen“ – wurde der Provikar der Diözese Innsbruck, Dr. Karl Lambert, ebenfalls verhaftet und schließlich wegen verschiedenen anderen Anklagepunkten hingerichtet.

Ein ähnlicher Fall führte zum Tod des Pfarrers von Oberschwarzach (Diözese Würzburg), Georg Häfner, im KZ Dachau. Pfarrer Häfner hatte durch seinen Kaplan bei der Spendung der Sterbesakramente an ein NSDAP-Mitglied diesem eine Erklärung vorlegen lassen, dass der Mann seine zweite standesamtlich geschlossene „Ehe“ vor Gott und seinem Gewissen als ungültig betrachte – dies war erforderlich, um eine kirchliche Beerdigung veranlassen zu können. Pfarrer Häfner wurde darauf von einem Parteimitglied denunziert und verhaftet. Vor der Gestapo sagte der Pfarrer aus: „Für mich war maßgebend, dass sich der Tote mit der Kirche ausgesöhnt hatte und nunmehr kirchlich beerdigt werden konnte“. Nach der Einlieferung ins KZ Dachau im Dezember 1941 starb Pfarrer Georg Häfner am 20. August 1942 den Hungertod.



(Quellen: Neuhäusler, Johann: Kreuz und Hakenkreuz, Verlag Katholische Kirche Bayerns, München, 1946, S. 82–83, www.georg-haefner.de, https://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Neururer)

Sonntag, 12. Juli 2015

Prozentualer Anteil der im KZ Dachau inhaftierten Kleriker


Aus folgenden Zahlen zur Inhaftierung von Klerikern im KZ Dachau wird sehr klar, wem der antichristliche Kampf der Nationalsozialisten galt:

römisch-katholisch
94,7 %
griechisch-katholisch
0,2 %
evangelisch
3,8 %
orthodox
0,8 %
altkatholisch
0,2 %
tschechische Kirche
0,1 %
mariavitisch
0,1 %
mohammedanisch
0,1 %
= katholisch 94,9 % von
100 %



 Im Protokoll einer Geheimkonferenz der Kirchenbearbeiter der Staatspolizeileitstellen vom 22. und 23. September 1941 tritt klar hervor, dass nach Ansicht der Gestapo die Gerichte wegen „noch immer herrschender politischer Instinktlosigkeit der Gerichtsbehörden“ die Prozesse gegen „hetzende Pfarrer“ durchweg einstellen würden, weshalb staatspolizeilich gegen solche Kleriker vorgegangen und ggf. „nach Entscheidung des RSHA [Reichssicherheitshauptamt] Überführung in ein Konzentrationslager“ veranlasst werden sollte. So wird auch klar, weshalb die Zahl der vor Sondergerichten oder Volksgerichtshof zum Tode verurteilten katholischen Priester mit 130 im Vergleich zu der Gesamtzahl von 4.000 Priestern, die in allen von den Nazis kontrollierten Gebieten zwischen 1939 und 1945 ermordet oder hingerichtet wurden, recht gering ist. Der größte Teil wurde von der SS direkt an Ort und Stelle oder in Konzentrationslagern ermordet. Polnische Welt- und Ordensgeistliche waren noch mit großem Abstand vor dem deutschen Klerus die Hauptleittragenden dieser Verfolgung.

(Quelle: Walter Adolph: Die katholische Kirche im Deutschland Adolf Hitlers)

Montag, 22. Juni 2015

Wer den Bischof besucht, wird bestraft – Schikanen in Würzburg



Bereits sehr früh war die Diözese Würzburg und ihr Bischof, Dr. Matthias Ehrenfried, Zielscheibe der Attacken und Schikanen der Nazis (siehe auch hier). So wurden ab 1935 die Fronleichnamsprozessionen von der Gestapo an mehreren Stellen gefilmt. Es wurde auch verlautbart, dass jeder, der den Bischof besuchen wollte, auf den Treppen des Palais fotografiert würde, um später bestraft zu werden. Dem Bischof selbst wurde es verboten, bei Firmreisen das Auto zu verwenden (bei einer Fläche des Bistums von über 8.000
Quadratkilometern). Ab 1936 mussten die Hirtenbriefe des Bischofs durch Geheimkuriere den Dekanen zugestellt werden, um sie vor Beschlagnahmung zu schützen.

Insgesamt wurden 141 Priester der Diözese inhaftiert, wovon der wohl bekannteste der selige Georg Häfner ist, der am 20. August 1942 im KZ Dachau starb.



(Quelle: Neuhäusler, Johann: Kreuz und Hakenkreuz, Verlag Katholische Kirche Bayerns, München, 1946, S. 333–335)

Sonntag, 8. Februar 2015

Das Vorgehen der Nazis gegen katholische Priester (Teil 1 von X)

Nach und nach sollen auf diesem Blog die katholischen Priester gewürdigt werden, die unter den Nazis verfolgt und zum Teil ermordet wurden. Ich habe in der Überschrift „Teil 1 von X“ gewählt, da dieses Thema sicher länger behandelt werden sollte. Deswegen ist dies nur ein kurzer Abriss, der in anderen Artikeln vertieft wird, besonders das Thema „KZ Dachau“.

Für die Erzdiözese München war nach dem zweiten Weltkrieg folgende Statistik der Maßregeln gegen Priester zu verzeichnen, die laut Msgr. Neuhäusler, der sie in seinem Buch „Kreuz und Hakenkreuz“ dokumentiert hat, nicht als abschließend zu betrachten sind. Zudem darf man nicht vergessen, dass in derselben Diözese das Konzentrationslager Dachau mit seinem berüchtigten Priesterblock lag, in dem in 12 Jahren 2.579 katholische Priester gefangen waren. Von den inhaftierten Religionsdienern (in der großen Mehrheit katholische Priester, daneben 141 Andersgläubige) starben 1.034.

Statistik der Maßregeln gegen Priester der Erzdiözese München:


Verwarnungen
24
Geldstrafen
4
Schulverbot
85
Ausweisung
2
Zwangsversetzungen
4
Schutzhaft
10
Untersuchungshaft
22
Konzentrationslager
9
Gerichtsverurteilungen
12
Hinrichtung
2
Gewaltsame Tötung
1


Aus der Statistik der Gesellschaft vom Göttlichem Wort (SVD, Steyler Missionare):

In Konzentrationslagern starben 25 Priester und Theologen und 1 Bruder. Davon einer erschossen, einer erhängt, 2 vergast und 2 totgetreten.

Von den 368 Priestern und 330 Laienbrüdern der deutschen Pallottinerprovinz wurden 2 Priester enthauptet, 2 Priester in Dachau ermordet, 2 weitere Priester in Dachau inhaftiert und 50–60 Mitglieder verhaftet und bis zu 2 Jahre gefangen gehalten. Regierungsrat Roth, Leiter der kirchlichen Abteilung der Gestapo Berlin, stellte den Pallottinern unfreiwillig folgendes schöne Zeugnis aus: „Wir haben in ganz Deutschland die Erfahrung gemacht, dass die Menschen, die dem Geist der Pallottinerpatres erlegen sind, unfähig wurden für die nationalsozialistische Weltanschauung.“

(Quelle: Neuhäusler, Johann: Kreuz und Hakenkreuz, Verlag Katholische Kirche Bayerns, München, 1946, S. 333,335; Wikipedia: Pfarrerblock)

Samstag, 1. November 2014

Der Krieg gegen die Kirche im Warthegau


Nach dem Sieg über Polen im Herbst 1939 wurden verschiedene Gebiete der Polnischen Republik dem Deutschen Reich einverleibt, darunter auch das Gebiet um Posen, das den Namen „Reichsgau Wartheland“ oder kurz Warthegau erhielt. Hier entfesselte sich der Kirchenkampf auf eine besonders extreme Weise. Msgr. Walter Adolph schreibt in seinem Buch Die katholische Kirche im Deutschland Adolf Hitlers, dass das Warthegau ein „Mustergau der NS-Religionspolitik für alle Gaue des Großdeutschen Reichs“ werden sollte.

Treibende Kraft hinter der Verfolgung der Kirche im Warthegau war laut Adolph der Leiter der Reichskanzlei und Kirchenfeind Martin Bormann. So setzte dieser durch, dass dem Reichskirchenministerium, dem Reichsinnenministerium und dem Auswärtigen Amt jedes Mitspracherecht in der Kirchenpolitik des Warthegaus genommen wurde und für die Religionspolitik einzig und allein die Reichskanzlei zuständig war. Diese gab am 10. Juli 1940 ein Schreiben mit 13 Punkten heraus, die das kirchliche Leben im Warthegau fast unmöglich machte. So gab es laut diesem Dokument „keine Kirchen mehr im staatlichen Sinne, nur religiöse Kirchengesellschaften im Sinne von Vereinen“, es bestehe „keine Beziehung mehr zu Gruppen außerhalb des Gaues, auch keine rechtlichen, finanziellen oder dienstlichen Bindungen an die Reichskirche“. Mitglied dieser „Vereine“ konnten nur Volljährige werden, die zunächst eine schriftliche Beitrittserklärung abgeben mussten. Weiter durften Deutsche und Polen nicht mehr zusammen in die Kirche gehen. Die „Vereine“ durften außer dem Vereinsbeitrag keine Zuschüsse erhalten und ebenso wenig eigene Gebäude, Häuser, Felder oder Friedhöfe besitzen; nur der „Kultraum“ war gestattet. Wohlfahrtspflege wurde untersagt. Klöster und Stiftungen werden aufgelöst, da diese „der deutschen Sittlichkeit und der Bevölkerungspolitik nicht entsprechen“. Schließlich durften sich nur Geistliche aus dem Warthegau in den „Vereinen“ betätigen, die dies zudem nicht „hauptamtlich“ taten, sondern nebenbei einen Beruf brauchten.

Doch dies war noch lange nicht genug. Die Seelsorgsarbeit wurde durch den von Ermordung und Inhaftierung herbeigeführten Priestermangel noch zusätzlich erschwert. Der größte Teil der Erzdiözese Posen, in der am 1. September 1939 noch 681 Weltpriester und 147 Ordensmitglieder wirkten, gehörte zum Warthegau. Bereits am 1. Oktober 1941 waren davon 451 in Gefängnissen oder KZs, 120 wurden in das Generalgouvernement abgeschoben, 74 waren erschossen worden oder im Konzentrationslager umgekommen, 12 waren vermisst und 22 wurden an der Amtsausübung gehindert. Von 30 Kirchen in der Stadt Posen waren am 1. Oktober 1942 noch ganze zwei für Polen und eine für Deutsche vorhanden. 13 Kirchen wurden versiegelt, weitere wurden als Lagerhallen, Reit- oder Musikschulen missbraucht. In den Erzdiözesen Gnesen und Posen durften die verbleibenden Kirchen nur Sonntags von 9 bis 11 Uhr geöffnet werden, was bei dem großen Andrang auf die Sakramente wie Kindertaufe und Beichte den Priestern kaum noch Zeit ließ, die Messe pünktlich bis 11 Uhr zu beenden.

Die Proteste von Priestern, den deutschen Bischöfen und Nuntius Orsenigo beim Reichsstatthalter für den Warthegau, Arthur Greiser, fielen auf taube Ohren.

(Quellen: Anonymous [wohl Msgr. Johann Neuhäusler]: The Persecution of the Catholic Church in the Third Reich, Walter Adolph: Die katholische Kirche im Deutschland Adolf Hitlers)

Sonntag, 4. Mai 2014

Die antikatholischen Maßnahmen der Nazi-Regierung (Teil 1)


Um die systematische Verfolgung der katholischen Kirche, die bereits im ersten Post dieses Blogs erwähnt wurde, zu veranschaulichen, folgen hier einige Beispiele, die keineswegs erschöpfend sind. Die Quelle ist das Buch „Saat des Bösen – Kirchenkampf im Dritten Reich“ vom späteren Münchener Weihbischof Johann Neuhäusler, der selbst vom NS-Regime verfolgt und von 1941-1945 zunächst im KZ Sachsenhausen, dann in Dachau inhaftiert war.

1. Verbot bestimmter Predigtthemen:

Zu verbotenen Predigtthemen gehörten „Friede“, „Euthanasie“, „Sterilisierung“, Predigten über die Hetzschrift des Nazi-Ideologen Alfred Rosenberg „Der Mythus des 20. Jahrhunderts“. Gedruckte Predigten des Münchener Erzbischofs Michael Kardinal Faulhaber zum Alten Testament (er war Professor für Alttestamentliche Exegese und biblische Theologie) wurde in einigen Gauen verboten. Predigten wurden systematisch überwacht. Einzelnen Predigern, wie dem sel. P. Rupert Mayer S.J., wurde das Predigen vollständig untersagt.

2.  Einschränkung der Sakramentsspendung und geforderter Kirchenaustritt von Parteimitgliedern

Die Taufen der Kinder von SS-Männern wurden vielfach verboten. Die Wahl eines christlichen statt eines germanischen Taufnamens wurde sehr übel genommen. Auch die kirchliche Trauung wurde verboten. Der Leiter der NS-Arbeiterfront, Kurt Frey, wurde während seines Wehrmachturlaubs 1941 verhaftet, da er sich ohne Erlaubnis Himmlers hatte kirchlich trauen lassen. Bischof Neuhäusler selbst sollte in einem Gestapo-Verhör aussagen, welche Parteigrößen und höhere SS-Mitglieder sich in der Erzdiözese München-Freising hatten trauen lassen. Nachdem er eine Aussage kategorisch abgelehnt hatte, wurde ihm gedroht, dass er gar nicht mehr aus dem Gefängnis herauskäme. Seine Antwort darauf war: „Gut, dann muss ich eben herinnen bleiben.“

Kirchenaustritte wurden gefordert und gefördert, und das nicht nur bei SS-Angehörigen, sondern auch in staatlichen Betrieben. Gleichzeitig wurde es den Seelsorgspriestern und Pfarrern verboten, wie üblich den Austritt von Personen öffentlich bekannt zu geben. Vor einer Beförderung in den Rängen der SS oder SA musste ein Kirchenaustritt nachgewiesen werden.

Die Abnahme der Beichte von polnischen Arbeitern war nur unter der Bedingung gestattet, dass dies nicht in Polnisch geschah. In den Gefängnissen und Konzentrationslagern wurde trotz verschiedenster Eingaben kirchlicherseits keinerlei Seelsorge, nicht einmal im Sterbefall, zugelassen. 
Priester, die „Nichtarier“ (sprich Juden) getauft hatten, wurden teilweise bestraft. Von den bischöflichen Ordinariaten wurden Statistiken solcher Taufen auf Jahre in die Vergangenheit verlangt. Sie wurden selbstverständlich verweigert.
Hinweise von Geistlichen auf kirchliche Ehebestimmungen, z. B. wenn sie davor warnten, geschiedene Personen zu „heiraten“ oder die Mahnung zur Regelung von ungültigen Ehen vor dem Empfang der Sterbesakramente, konnten leicht ins KZ führen.
 

3.  Einschränkung der Gottesdienste und religiöser Feste

Für die bereits erwähnten polnischen Arbeiter durfte nur einmal (!) im Monat eine Sonntagsmesse gelesen werden. Die Tageszeitungen durften keine Notizen von gottesdienstlichen Veranstaltungen aufnehmen. Durch zahlreiche sonntägliche „Naziveranstaltungen“ wurden die Gläubigen oft vom Messbesuch abgehalten. Bei einem Treffen des BdM (Bund deutscher Mädel) in Berlin wurde den Teilnehmerinnen, die im Zirkus Krone (kein Witz) untergebracht waren, der Messbesuch unmöglich gemacht, indem am Sonntagmorgen der Zirkus von SA Mitgliedern abgeriegelt war.

Die Nazi-Regierung strich ursprüngliche gesetzliche religiöse Feiertage wie Epiphanie, Allerheiligen und Mariä Himmelfahrt. Der 1. Mai hingegen blieb ein gesetzlicher Feiertag (kein Wunder, ist er doch einer der höchsten okkulten Festtage). Andere Feiertage, wie etwa Fronleichnam, wurden auf einen Sonntag verschoben.

Kirchliche Prozessionen, die für die Gesamtkirche vorgeschrieben waren, wie die Bitttage oder die Prozessionen am Markustag, wurden untersagt. Auch Pilgerfahrten nach Rom und zu anderen Wallfahrtsorten wurden durch Einwirkung auf die Eisenbahndirektionen unmöglich gemacht.

Die Teilnahme am Eucharistischen Weltkongress in Budapest im Jahr 1938 wurde deutschen Staatsangehörigen verboten. Fotografien vom Kongress, die sich im Besitz einzelner Gläubiger befanden, wurden beschlagnahmt und vernichtet.


Eine Gestapo-Anweisung aus dem Jahr 1941 zeigt die Methoden und Vorwände zur Verhinderung religiöser Feiern: 

„Kirchenveranstaltungen am Abend können mit Rücksicht auf die Verdunkelungsvorschriften unterbunden werden. Prozessionen, Wallfahrten nach auswärts sind mit Rücksicht auf die überspannte Verkehrslage zu untersagen. Auch für örtliche Veranstaltungen der gleichen Art können verkehrstechnische Momente, aber auch Luftgefahr als Grundlage für ein Verbot dienen. (Ein Referent verbot mit Rücksicht auf die Abnutzung des Schuhzeugs [!] eine Prozession).

Fortsetzung folgt...